AGB Huber Eisstrahlen

Huber Eisstrahlen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

für Dienstleistungen der Huber Eisstrahlen

Stand: 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Huber Eisstrahlen und ihren Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen.
  2. Zu den Dienstleistungen gehören insbesondere:
    • Trockeneisreinigung
    • Trockeneisstrahlen
    • mobile Industriereinigung
    • Maschinenreinigung
    • Anlagenreinigung
    • Motorenreinigung
    • Fahrzeugreinigung
    • Nutzfahrzeugreinigung
    • Werkstattreinigung
    • Produktionsanlagenreinigung
    • technische Spezialreinigung
    • Reinigung von Schienenfahrzeugen und Komponenten
    • Oldtimer- und historische Fahrzeugreinigung
    • weitere individuell vereinbarte Reinigungsleistungen.
  3. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit die jeweiligen Bestimmungen gesetzlich auf den jeweiligen Vertrag anwendbar sind.
  4. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
  5. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Huber Eisstrahlen ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
  6. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner ist:

Huber Eisstrahlen
Stuttgart, Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: info@huber-eisstrahlen.de
Internet: www.huber-eisstrahlen.de

Die vollständigen gesetzlichen Unternehmensangaben ergeben sich aus dem Impressum der Website.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote von Huber Eisstrahlen sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
    • schriftliche Auftragsbestätigung,
    • elektronische Auftragsbestätigung,
    • Unterzeichnung eines Auftrags,
    • oder Beginn der vereinbarten Leistung.
  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
  4. Angaben in Werbematerialien, auf der Website oder in allgemeinen Leistungsbeschreibungen stellen keine Garantie für ein bestimmtes Reinigungsergebnis dar.
  5. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen einer Vereinbarung. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.

§ 4 Leistungsumfang und technische Durchführung

  1. Huber Eisstrahlen führt die vereinbarten Reinigungsarbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik und nach den für die jeweilige Anwendung geeigneten Verfahren durch.
  2. Die konkrete Reinigungswirkung hängt unter anderem ab von:
  • Art der Verschmutzung
  • Alter der Verschmutzung
  • Material
  • Oberflächenbeschaffenheit
  • Vorschäden
  • Korrosion
  • Lackierung
  • Beschichtung
  • Bauteilkonstruktion
  • Zugänglichkeit
  • gewählten Strahlparametern.
  1. Ein bestimmter Reinigungserfolg wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
  2. Eine vollständige Entfernung sämtlicher Verschmutzungen kann nicht garantiert werden, wenn dies aufgrund des Zustands, Materials oder der Art der Verschmutzung technisch nicht möglich ist.

§ 5 Prüfung und Eignung des Trockeneisstrahlverfahrens

  1. Vor Beginn der Arbeiten kann Huber Eisstrahlen prüfen, ob das Trockeneisstrahlverfahren für das jeweilige Objekt geeignet ist.
  2. Bei empfindlichen oder unbekannten Oberflächen kann eine Probefläche durchgeführt werden.
  3. Huber Eisstrahlen ist berechtigt, Arbeiten abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn die Durchführung nach fachlicher Einschätzung zu einer erheblichen Gefahr für Personen, das Objekt oder die eingesetzte Technik führen könnte.
  4. Dies gilt insbesondere bei:
  • unbekannten Materialien,
  • erheblichen Vorschäden,
  • instabilen Bauteilen,
  • starker Korrosion,
  • losen Beschichtungen,
  • beschädigten Kabeln,
  • porösen Dichtungen,
  • brüchigen Kunststoffteilen,
  • nicht fachgerecht ausgeführten Reparaturen.

§ 6 Pflichten des Kunden

Der Kunde hat Huber Eisstrahlen vor Beginn der Arbeiten vollständig über bekannte Besonderheiten des Reinigungsobjekts zu informieren.

Insbesondere sind mitzuteilen:

  • Vorschäden
  • Korrosion
  • Materialbesonderheiten
  • Reparaturen
  • Lackierungen
  • Beschichtungen
  • empfindliche Bauteile
  • elektrische und elektronische Komponenten
  • besondere Sicherheitsrisiken
  • Gefahrstoffe
  • Betriebsstoffe
  • bekannte technische Defekte.

Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Huber Eisstrahlen Zugang zum Einsatzort zu ermöglichen.

§ 7 Vorbereitung des Reinigungsobjekts

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt der Kunde:

  • Demontage
  • Abbau
  • Freilegung
  • Entleerung
  • Sicherung
  • Vorbereitung
  • Wiederaufbau
  • Montage

des zu reinigenden Objekts.

Der genaue Umfang kann im Angebot abweichend vereinbart werden.

§ 8 Strom, Druckluft und sonstige Infrastruktur

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, stellt der Kunde die für den Einsatz erforderliche Infrastruktur zur Verfügung.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Stromanschluss
  • ausreichende Stromversorgung
  • Druckluftversorgung
  • Beleuchtung
  • geeignete Arbeitsfläche
  • Zugangsmöglichkeiten
  • erforderliche Sicherheitsfreigaben.

Besondere Anforderungen werden im jeweiligen Angebot festgelegt.

§ 9 Dokumentation und Zustandsprotokoll

Bei hochwertigen oder technisch sensiblen Objekten kann vor Beginn der Arbeiten eine Zustandsdokumentation erstellt werden.

Diese kann insbesondere enthalten:

  • Fotos
  • Videos
  • Seriennummer
  • Fahrzeugidentifikationsnummer
  • Motor-/Bauteilnummer
  • Zustand vor Reinigung
  • Zustand nach Reinigung
  • Reinigungsparameter
  • Besonderheiten
  • Freigaben
  • Abnahme.

Der Kunde kann die Dokumentation durch Unterschrift bestätigen.

§ 10 Fotos und Videos

  1. Huber Eisstrahlen darf Fotos und Videos zur internen Auftrags- und Qualitätsdokumentation erstellen, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
  2. Eine Veröffentlichung zu Werbe-, Referenz- oder Marketingzwecken erfolgt nur mit entsprechender Einwilligung bzw. auf sonstiger rechtlicher Grundlage.
  3. Personenbezogene Daten, Kennzeichen, Seriennummern oder vertrauliche Informationen werden bei Veröffentlichungen entsprechend geschützt, sofern erforderlich.

§ 11 Preise

  1. Es gelten die Preise des jeweiligen Angebots oder der Auftragsbestätigung.
  2. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Bei Verbrauchern werden Preise entsprechend den gesetzlichen Anforderungen als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben.
  4. Zusatzleistungen und nicht vorhersehbarer Mehraufwand können gesondert berechnet werden, sofern der Kunde hierüber vor Durchführung informiert wurde, soweit dies zumutbar und erforderlich ist.

§ 12 Fahrt-, Reise- und Transportkosten

Je nach Auftrag können zusätzlich berechnet werden:

  • Fahrtkosten
  • Transportkosten
  • Übernachtungskosten
  • Maut
  • Parkkosten
  • Fährkosten
  • sonstige notwendige Reisekosten
  • internationale Transport- und Logistikkosten.

Der jeweilige Umfang wird im Angebot angegeben oder individuell vereinbart.

§ 13 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage.
  3. Für Privatkunden kann eine Zahlung unmittelbar nach Durchführung der Leistung vereinbart werden.
  4. Bei größeren Aufträgen kann Huber Eisstrahlen eine angemessene Vorauszahlung oder Abschlagszahlung verlangen.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Ein Zurückbehaltungsrecht bleibt bestehen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 15 Termine

  1. Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
  2. Termine können sich verschieben aufgrund von Umständen, die Huber Eisstrahlen nicht zu vertreten hat.

Hierzu gehören insbesondere:

  • höhere Gewalt
  • Krankheit
  • technische Störungen
  • Verkehrsbehinderungen
  • Lieferengpässe
  • behördliche Maßnahmen
  • Wetterbedingungen
  • nicht rechtzeitig bereitgestellte Kundenvoraussetzungen.
  1. Bei mobilen Einsätzen muss der Kunde dafür sorgen, dass der Einsatzort zum vereinbarten Termin zugänglich und einsatzbereit ist.

§ 16 Terminabsage und Stornierung

  1. Der Kunde soll vereinbarte Termine möglichst frühzeitig absagen.
  2. Bei kurzfristigen Absagen können tatsächlich entstandene und nachweisbare Kosten berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  3. Für größere, individuell geplante oder internationale Projekte können gesonderte Stornierungsbedingungen vereinbart werden.
  4. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrechte unberührt.

§ 17 Abnahme

Nach Abschluss der Arbeiten kann gemeinsam mit dem Kunden eine Abnahme erfolgen.

Der Kunde erhält auf Wunsch ein Abnahme- oder Leistungsprotokoll.

Bei Unternehmern sind erkennbare Mängel grundsätzlich unverzüglich anzuzeigen.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 18 Mängelrechte

  1. Huber Eisstrahlen haftet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei berechtigten Mängeln erhält Huber Eisstrahlen grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung.
  3. Die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bleiben unberührt.
  4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt.

§ 19 Haftung

  1. Huber Eisstrahlen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Huber Eisstrahlen nach den gesetzlichen Vorschriften; die Haftung kann dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt sein, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Für Schäden, die auf bereits vorhandene Vorschäden oder Materialermüdung zurückzuführen sind, haftet Huber Eisstrahlen nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 20 Besondere Risiken bei Fahrzeugen, Maschinen und Anlagen

Bei der Reinigung können bereits vorhandene Schäden sichtbar werden.

Dies betrifft insbesondere:

  • Korrosion
  • Materialermüdung
  • poröse Dichtungen
  • beschädigte Kabel
  • spröde Kunststoffteile
  • alte Lackierungen
  • lose Bauteile
  • Vorschäden
  • unsachgemäße Reparaturen.

Das bloße Sichtbarwerden eines vorhandenen Schadens stellt keinen Nachweis dafür dar, dass dieser durch die Reinigung verursacht wurde.

Dies gilt selbstverständlich nicht, soweit Huber Eisstrahlen den Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften tatsächlich verursacht hat.

§ 21 Eigentum des Kunden

Der Kunde versichert, dass er zur Beauftragung der Reinigung berechtigt ist.

Bei Fahrzeugen, Maschinen oder sonstigen Gegenständen Dritter hat der Kunde die erforderliche Zustimmung des Eigentümers einzuholen.

§ 22 Entsorgung

Beim Trockeneisstrahlen sublimiert das Trockeneis zu gasförmigem CO₂.

Die vom Objekt entfernten Verschmutzungen bleiben jedoch je nach Anwendung zurück.

Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt der Kunde die ordnungsgemäße Entsorgung der entfernten Verschmutzungen.

Eine Entsorgung durch Huber Eisstrahlen kann als zusätzliche Leistung vereinbart werden.

§ 23 Arbeitsschutz

Der Kunde hat Huber Eisstrahlen vor Beginn der Arbeiten über bekannte Gefahren am Einsatzort zu informieren.

Dies gilt insbesondere für:

  • Gefahrstoffe
  • Chemikalien
  • explosionsgefährdete Bereiche
  • elektrische Gefahren
  • besondere betriebliche Gefahren
  • kontaminierte Bereiche
  • sonstige Gefahrenquellen.

Bei erheblichen Sicherheitsrisiken ist Huber Eisstrahlen berechtigt, die Arbeiten nicht aufzunehmen oder zu unterbrechen.

§ 24 Eigentum und Herausgabe

Soweit Huber Eisstrahlen im Rahmen eines Auftrags Gegenstände des Kunden übernimmt, werden diese nach Abschluss der Arbeiten zurückgegeben, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.

Der Kunde hat die Gegenstände rechtzeitig entgegenzunehmen.

§ 25 Datenschutz

Huber Eisstrahlen verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den ergänzenden deutschen Datenschutzvorschriften.

Weitere Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung der Website.

§ 26 Verbraucherrecht und Widerrufsrecht

Bei Verträgen mit Verbrauchern, die außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen werden, können gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte bestehen.

Ob ein Widerrufsrecht besteht und welche gesetzlichen Ausnahmen greifen, richtet sich nach der konkreten Vertragsgestaltung und den gesetzlichen Vorschriften.

Wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass eine Dienstleistung vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, werden die hierfür erforderlichen gesetzlichen Informationen und Erklärungen gesondert eingeholt.

§ 27 Verbraucherinformationen

Bei Verbraucherverträgen stellt Huber Eisstrahlen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen vor bzw. bei Vertragsschluss zur Verfügung.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Identität und Kontaktdaten des Unternehmers
  • wesentliche Eigenschaften der Dienstleistung
  • Gesamtpreis
  • Zahlungsbedingungen
  • Leistungsbedingungen
  • Terminbedingungen
  • Widerrufsinformationen, soweit erforderlich
  • Informationen über gesetzliche Mängelrechte
  • gegebenenfalls Informationen zur Streitbeilegung.

§ 28 Unternehmerkunden

Unternehmer im Sinne dieser AGB sind insbesondere:

  • Unternehmen
  • Gewerbetreibende
  • juristische Personen
  • öffentliche Unternehmen
  • Behörden
  • sonstige gewerbliche Auftraggeber.

Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Sonderregelungen, soweit diese anwendbar sind.

§ 29 Internationale Aufträge

Bei Aufträgen außerhalb Deutschlands können zusätzlich die am Einsatzort geltenden gesetzlichen Bestimmungen gelten.

Dies betrifft insbesondere:

  • Einfuhrbestimmungen
  • Zollbestimmungen
  • Arbeitsschutz
  • Sicherheitsvorschriften
  • Genehmigungen
  • Transportbestimmungen
  • lokale Steuern und Abgaben.

Bei internationalen Projekten können diese Punkte individuell vertraglich geregelt werden.

§ 30 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

§ 31 Gerichtsstand

Für Unternehmer wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Huber Eisstrahlen als Gerichtsstand vereinbart.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 32 Alternative Streitbeilegung

Huber Eisstrahlen informiert Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Vorschriften darüber, ob das Unternehmen bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach § 36 VSBG gelten hierfür besondere Informationspflichten; bei Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten besteht eine gesetzliche Ausnahme von der allgemeinen Informationspflicht nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG.

Vorgesehene Erklärung – sofern zutreffend:

Huber Eisstrahlen ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Wichtig: Diesen Satz solltest du nur verwenden, wenn er tatsächlich deiner Unternehmenssituation entspricht.

Kommt es zu einer Streitigkeit mit einem Verbraucher und kann diese nicht beigelegt werden, sind die gesetzlichen Informationspflichten nach § 37 VSBG zu beachten.

§ 33 Keine Nutzung der früheren EU-OS-Plattform

Ein Hinweis auf die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wird nicht in diese AGB aufgenommen.

Grund: Die EU-OS-Plattform wurde aufgrund der Verordnung (EU) 2024/3228 abgeschafft; die Einreichung neuer Beschwerden wurde bereits am 20. März 2025 eingestellt und die Verordnung Nr. 524/2013 wurde zum 20. Juli 2025 aufgehoben.

§ 34 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
  3. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Verbraucherrechts, bleiben von diesen AGB unberührt.

Unternehmensdaten für die finale Fassung

Huber Eisstrahlen
Stuttgart, Baden-Württemberg
Deutschland

Website:
www.huber-eisstrahlen.de

E-Mail:
info@huber-eisstrahlen.de

Einsatzgebiet:
Deutschland · Europa · weltweit

Stand der AGB: 2026

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